Unser Team unterstützt Sie gerne bei Industrierückbauten, Gewerbebauten, staatlichen und privaten Objekten.
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Definition Abbruch
Der Abriss, Abbruch oder Rückbau bezeichnet im Bauwesen das komplette oder teilweise zerstören und Entsorgen von Bauwerken aller Art. Der Abriss selbst erfolgt durch Verfahren wie Einreissen, Abtragen, Demontieren, Zerschlagen (Abrissbirne) oder den Einsatz von kontrollierten Sprengungen. Bei größeren Bauten wird die Sprengung bevorzugt, sofern es die örtlichen Gegebenheiten erlauben. Sollen nur Teile abgebrochen werden, so kommen eher "sanfte" Abbruchgeräte wie Wandsäge und Kernbohrgerte zum Einsatz.

Abbruchgenehmigungen
Für die meisten Abbrucharbeiten sind besondere Abbruchgenehmigungen erforderlich, in denen das Abbruchverfahren genau beschrieben wird. Auch bei einem Teilabbruch innerhalb eines Hauses kann eine Abbruchgenehmigung erforderlich werden, insbesondere wenn tragende Bauteile entfernt werden sollen oder wenn brandschutzrelevante Bauteile von den Abbruchmaßnahmen betroffen sind.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Abbruch und Abbruchgenehmigungen. Sprechen Sie uns an!

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